Dienstleistung
Osterfeuer Anmeldung
Zulässig sind Osterfeuer, wenn es sich um langjährig ausgeübte und mit einer gewissen örtlichen Bedeutung verbundene öffentlich zugängliche Brauchtumsveranstaltungen handelt. Rein private Verbrennungen, die nicht als öffentliche Veranstaltungen im Laufe der letzten Jahre entstanden und als Brauchtum überliefert sind, sind nicht zulässig.
Für ein Brauchtumsfeuer am Karsamstag ist geeignetes Brennmaterial zu verwenden, das aus Astwerk und Strauchschnitt bestehen sollte. Nicht verbrannt werden dürfen Abfälle, die nicht rein pflanzlich sind, z. B. Haus- und Sperrmüll, gebeiztes oder gestrichenes Holz sowie Bauschutt. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass auf den Osterfeuern nur die zugelassenen pflanzlichen Abfälle verbrannt werden. Nicht zugelassene Abfälle müssen vor dem Abbrennen entsorgt werden.
Grundsätzlich sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten:
- 50 m zu Bäumen und unbewohnten Gebäuden,
- 100 m zu bewohnten Gebäuden, Waldflächen, Wallhecken, Freileitungen und öffentlichen Verkehrsflächen sowie entwässerten Mooren und Zeltplätzen,
- 300 m zu Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Altenheimen,
- 60 m zu Bahnkörpern.